Ab Januar 2020 haben mehr Mieter Anspruch auf Wohngeld

Was ist Wohngeld eigentlich und wie kann man es beantragen?

(Quelle: Photo by Christian Dubovan on Unsplash)

 

Zum 1. Januar 2020 tritt das sogenannte "Wohngeldstärkungsgesetz" in Kraft. Doch was diese Wohngeldreform konkret bedeutet und wer davon betroffen ist, wissen viele Mieterinnen und Mieter nicht. Deshalb möchten wir Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie wohngeldberechtigt sind und haben hierzu einige hilfreiche Fakten und Informationen für Sie zusammengefasst. Dies soll Ihnen, den Mieterinnen und Mietern, beim Antrag auf Wohngeld als Hilfestellung dienen.

Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld. Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.

Das Wohngeld können Sie bei der Stadt Iserlohn beim "Bereich Wohngeld und Wohnungsvermittlung" (Rathaus II, Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn; Tel. 02371/217-0; E-Mail: wohngeld@iserlohn.de) beantragen. Dort können Sie sich beraten lassen und erhalten die erforderlichen Antragsformulare.

Weitere Informationen zum Wohngeld können Sie dem angefügten Informationsschreiben entnehmen.

 

 

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